Wenn es etwas zu (ver)erben gibt...
Es ist sinnvoll, schon zu Lebzeiten seinen Nachlass testamentarisch zu regeln, damit sich die Rechtsnachfolge später wunschgemäß vollzieht und Konflikte unter den Erben vermieden werden.
Natürlich hat der Gesetzgeber im Erbrecht alles Wichtige geregelt, doch so individuell wie ein Testament nun einmal ist, kann das gesetzliche Erbrecht nicht sein.
Wir helfen auch gern bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen und beraten Sie ausführlich in Fragen zu Erbeinsetzung, Enterbung und im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, z. B. durch Schenkung. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
Im Bereich des Erbrechts berät und vertritt Sie Ihr Fachanwalt für Erbrecht Stefan Abrahams:
- In allen Fragen der Nachlassabwicklung
- Bei Erbenauseinandersetzungen
- Bei der Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen
- Bei der Geltendmachung von Vermächtnissen
- Bei der Beantragung des Erbscheins
Anwaltskanzlei Box, Kretzer und Abrahams in Rinteln -
Ihre Anwälte für alle Fragen zum Erbrecht
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